Frequently Asked Questions (FAQ) sind Fragen, die von Klientinnen und Klienten regelmäßig und wiederholt gestellt werden. Diese Fragen werden daher hier nochmal aufgeführt und beantwortet.
Hinweis: Im weiteren Verlauf wird lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Damit sind aber explizit alle Menschen gemeint, unabhängig von deren individuellen Geschlechtsidentitäten.
Was ist die Gemeinsam-Praxis für Psychologie?
Die Gemeinsam-Praxis ein loser Verbund aus spezialisierten Anbietern aus dem medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Bereich. Die Anbieter arbeiten jeweils selbständig, sprich auf eigene Rechnung und (unternehmerische) Verantwortung. Die Praxis- und Behandlungsräume sind klar voneinander getrennt.
Die Website www.gemeinsam-praxis.de dient dabei der gemeinschaftlichen digitalen Präsentation gegenüber (potentiellen) Klienten. Teilweise findet unter den Anbietern eine intensivere gemeinsame Zusammenarbeit statt (bspw. durch Intervisionen).
Dabei steht die Gemeinsam-Praxis aber nicht nur für die professionelle Beziehung der Anbieter zueinander, sondern insbesondere auch für das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Anbietern und Klienten. Die Basis dafür ist eine menschliche Begegnung auf Augenhöhe. Professionelle und vertrauensvolle Begegnungen sind also unsere Maxime, um gemeinsam mit Ihnen ihre Ziele zu erreichen.
Erhalte ich von Ihnen Medikamente?
Nein. Wir verordnen keine Medikamente und stellen auch keine Rezepte aus. Wir dürfen auch keine Medikamente empfehlen. Das erfolgt ausschließlich durch Mediziner. Halten Sie also diesbezüglich bitte Rücksprache mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Gerne beraten wir Sie zu dem genauen Vorgehen auch in den gemeinsamen Gesprächen.
Führen Sie Psychotherapie durch?
Grundsätzlich ja. Allerdings kommt es dabei auf den Einzelfall und den entsprechenden Anbieter an. Einige Anbieter dürfen therapeutisch tätig werden andere widerum nur beraterisch. Psychologische Beratung bietet professionelle Unterstützung bei einer Vielzahl von Problemen und Herausforderungen, von Beziehungsfragen bis hin zu psychischen Belastungen. Dabei kann/darf psychologische Beratung aber keine Psychotherapie ersetzen. Psychotherapie setzt immer dann an, wenn Klienten Symptome mit Krankheitswert aufweisen. Die Übersicht der Anbieter finden Sie hier. Die Grenze liegt hier bei Symptomen, die Krankheitswert haben. Teilen Sie uns gerne ihr Anliegen mit und wir klären, wie wir Ihnen individuell weiterhelfen können.
Sind Sie auf einen bestimmten psychologischen Bereich beschränkt?
Nein. Ganz im Gegenteil: Wir sind bemüht unser Angebot ständig zu erweitern, um Ihnen die bestmögliche Behandlung anzubieten.
Wie hoch sind die Kosten für eine Dienstleistung?
Das kommt auf die Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Alle Anbieter arbeiten selbständig, sprich auf eigene Rechnung und (unternehmerische) Verantwortung. Das heißt, dass die Kosten je nach Anbieter variieren. Für alle Psychtherapeuten und Heilpraktiker sind die Kosten durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Klicken Sie hier um Ihren Anbieter dessen Dienstleistung einzusehen.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Das kommt auf die Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen. In den meisten Fällen handelt es sich aber um Leistungen, die privat zu tragen sind oder von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden müssen. Halten Sie daher am besten im Vorfeld der Behandlung Rücksprache mit dem jeweiligen Anbieter sowie Ihrer Krankenkasse. Die Übersicht der Anbieter finden Sie hier.
Darf ich einen Gesprächs- bzw. Behandlungstermin auch absagen?
Ja. Sie dürfen ein bereits vereinbartes Gespräch bzw. eine bereits vereinbarte Behandlung absagen. Das sollte sich aber auf absolute Ausnahmefälle beschränken, da der Bedarf an therapeutischen Dienstleistungen enorm hoch ist und andere Klienten den abgesagten Termin ebenfalls dringend benötigen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Dienstleistungen grundsätzlich in Rechnung gestellt werden müssen, sollte Ihre Absage nicht spätestens 48 Stunden vor Beginn des Gesprächs bzw. der Behandlung erfolgt sein (Ausfallhonorar). Erfolgt keine Absage, so ist das Ausfallhonorar in jedem Fall zu entrichten.



